Bei der Begutachtung von Bauschäden, Bewertung von Immobilien, einer nachhaltigen Sanierung, sowie einer Unterstützung als Energieberater stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
1. Wertgutachten (Wertermittlung)
2. Substanz-, Schadens- & Sondergutachten
Ein Gutachter analysiert harte Fakten und Standortfaktoren:
Dipl.-Ing. Ralf Desenritter
Telefon 05507 – 999 165
Mobil 0171 – 2696098
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Eine Immobilienbewertung ist ein Verfahren, um den genauen Marktwert oder Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln.
Die drei wichtigste Einflussfaktoren sind:
Zunächst werden alle relevanten Informationen zur Immobilie gesammelt:
Je nach Immobilientyp kommt eines der folgenden Verfahren zum Einsatz (oder eine Kombination):
Die gesammelten Daten fließen in eine Berechnung ein. Das Ergebnis wird in einem Gutachten dokumentiert – entweder als:
Hier ist ein Überblick über den typischen Ablauf:
1. Datenerhebung
2. Ortsbesichtigung
3. Wahl des Bewertungsverfahrens
4. Auswertung und Berichterstellung
Die häufigsten Anlässe, warum eine Immobilienbewertung notwendig ist:
1. Die gesetzlichen Verfahren nach dem Bewertungsgesetz (BewG)
2. Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG)
Dipl.-Ing. Ralf Desenritter
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Als zugelassener Energieberater und Energie-Effizienz-Experte unterstütze ich Sie kompetent bei der energetischen Modernisierung Ihres Wohngebebäudes.
Darüber hinaus bin ich Energieberater für Baudenkmale und erhaltenswerte Bausubstanz.
Als Restaurator im Handwerk bringe ich die erforderliche praktische Expertise für eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahme mit!
Die Kosten variieren und sind abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten und der genau benötigten Beratungsleistung. Beratungsleistungen der Energieberater werden von der BAFA gefördert.
Bei einer Energieberatung analysiert ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte den energetischen Zustand einer Immobilie, zeigt Einsparpotenziale auf und plant konkrete Sanierungsmaßnahmen samt Fördermitteln.
Bei allen Fragen zum energetischen Zustand des Gebäudes und möglichen Sanierungsarbeiten ist es ratsam, einen Energieberater zu beauftragen. Um Förderanträge bei der BAFA und der KFW für Sanierungsmaßnahmen stellen zu können, müssen Sie einen Energieberater hinzuziehen.
Nein. Aber es ist von Vorteil bei der Hausbesichtigung einen ausgewiesenen Fachmann an der Seite zu haben, der die Bausubstanz und den energetischen Zustand der Immobilie beurteilen kann, dazu noch Ratschläge und Auskünfte zu aktuellen Fördermöglichkeiten erteilt.
Ein mündliches Erstgespräch kostet rund 250,- €.
Immer dann, wenn sie eine qualifizierte und unabhängige Beratung bei geplanten Sanierungsmaßnahmen am energetischen Zustand der Immobilie benötigen. Bei allen Fragen zum energetischen Zustand des Gebäudes und Sanierungsmöglichkeiten. Bei Förderanträgen bei der BAFA und der KFW.
Bei Verkauf besteht die gesetzliche Verpflichtung. Zusätzlich auch bei Vermietung, Neubau und nach umfangreichen Sanierungen am Gebäude. Ausnahmen bilden unter Denkmalschutz stehende Gebäude und Gebäude mit <= 50 m² Nutzfläche. Gem. GEG 2024.
Auch Fachwerkhäuser lassen sich sehr gut mit geeigneten Maßnahmen dämmen, die sich genau auf die Substanz des Gebäudes abstimmen lassen. Allerdings erfordert die Konstruktion aus Holz und Ausfachungen ein völlig anderes Vorgehen als bei modernen Massivbauten. Bei Fehlern drohen Feuchteschäden und Schimmel am Tragwerk.
Energieberater mit der Zusatzqualifikation „Energieberater für Baudenkmäler und erhaltenswerte Bausubstanz“ sind die idealen Ansprechpartner für diese Arten von Gebäuden.
Zusätzlich zur Ausbildung zum Gebäudeenergieberatung gibt es die Weiterbildung zum Energieberater für Baudenkmale und erhaltenswerte Bausubstanz.
Diese speziellen Energieberater verfügen über ausreichend Fachwissen und große praktische Erfahrungen im Bereich Altbausanierung und Denkmalpflege.
Für Gebäude dieser Kategorie gibt es bei der BAFA und der KfW gezielte Förderungen, die auf die spezielle Bausubstanz dieser Gebäude abgestimmt sind.
Ja. Am sinnvollsten ist eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN 12381-1. So kann die neue Heizung perfekt dimensioniert werden und für jeden einzelnen Raum kann die Größe der Heizkörper festgelegt werden. Für staatliche Förderungen ist es vorgeschrieben und technisch wichtig.
Ja, ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist für fast alle Eigentümer sehr sinnvoll. Er bringt sowohl finanzielle als auch fachliche Vorteile bei einer geplanten Sanierung.
Beim ISFP bilanziert der Energieeffizienz-Experte das Gebäude in energetischer Hinsicht.
Dem Kunden werden Sanierungsmaßnahmen nach dem Bestmöglich-Prinzip aufgezeigt, die auf die individuelle Situation des Gebäudes und deren Nutzer abgestimmt sind.
Ein Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vereint finanzielle, technische und organisatorische Vorteile bei der energetischen Sanierung eines Wohngebäudes.
Dem Eigentümer wird ausführlich Auskunft zur Beschaffenheit seines Gebäudes gegeben und im 2. Schritt die möglichen Verbesserung-Mahnen vorgestellt, um Energie zu sparen. Bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle hat der Eigentümer bei vorliegen eines ISFP deutlich verbesserte Förderkonditionen.
Der ISFP ist 15 Jahre gültig Es besteht aber keine Verpflichtung, die Maßnahmen tatsächlich umzusetzen.
Die Förderquote erhöht sich von 15% auf 20% für förderfähige Ausgaben, die über 30.000,- € p.a. liegen.
Die max. bezuschussungsfähigen Kosten bei der 1. Wohneinheit erhöhen sich von 30.000,- € p.a. auf 60.000,- €.
Für die 2.-6. Wohneinheit erhöhen sich die max. bezuschussungsfähigen Kosten von 15.000,- € auf 30.000,- € p.a..
Ab der 7. Wohneinheit erhöht sich dieser Kostenrahmen auf 15.000,- € p.a..
Ein- + Zweifamilienhäuser werden mit 650,- € gefördert. Ab 3 Wohneinheiten beläuft sich der Zuschuss auf 850,- €.
Dipl.-Ing. Ralf Desenritter
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An dieser Stelle möchte ich Ihnen einen Überblick über meine Vita und meine beruflichen Qualifikationen geben:
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