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Baugutachter und Energieberater für Immobilien in Wesertal

Ihr Ingenieurbüro für energetische Sanierungen und Baugutachten in Wesertal

Bei der Begutachtung von Bauschäden, Bewertung von Immobilien, einer nachhaltigen Sanierung, sowie einer Unterstützung als Energieberater stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Baugutachter und Immobiliengutachter in Wesertal

Ein Baugutachter prüft Gebäude, bewertet die Bauqualität und erkennt Mängel. Denn eine fundierte Wertermittlung von Immobilien und eine Bewertung der baulichen Substanz sind besonders wichtig beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie.

Sie haben eine Immobilie in Wesertal und benötigen Sie einen professionellen Gutachter Rund um den Bausubstanz? Dann sind Sie hier genau richtig.

Häufige Fragen rum um das Baugutachten Ihrer Immobilie in Wesertal

  • Beratung und Unterstützung beim Kauf einer Immobilie -Ankaufberatung-
    • Aufzeigen von Baumängeln + Bauschäden
    • Überprüfen ob der geforderte Preis marktüblich und angemessen ist
    •  Beurteilung des energetischen Zustandes
    • Aufzeigen von Fördermöglichkeiten bei einer Sanierung
  • Beratung und Unterstützung beim Verkauf einer Immobilie
    • Erstellen einer Marktpreiseinschätzung
    • Unterstützung bei der Expose-Erstellung
    • Erstellen von Verkehrswertgutachtens
  • Erkennen und aufzeigen von Baumängeln + Bauschäden an der Immobilie
    • Ausarbeiten von Sanierungsmöglichkeiten und -konzepten
    • Ausführung der Bauüberwachung während der Sanierung
  • Beratung und Betreuung bei Kanalsanierungen
    • Ausarbeiten von Sanierungsmöglichkeiten und -konzepten
    • Ausführung der Bauüberwachung während der Kanalsanierung
  • Beratung und Betreuung bei der Sanierung von Feuchteproblemen, feuchten Kellerwänden
    • Ausarbeiten von Sanierungsmöglichkeiten und -konzepten
    • Ausführung der Bauüberwachung während der Sanierung
  • Beratung und Betreuung bei Schäden an Fachwerkhäusern und Baudenkmälern
    • Ausarbeiten von Sanierungsmöglichkeiten und -konzepten
    • Ausführung der Bauüberwachung während der Sanierung
    • Unterstützung bei der energetischen Sanierung dieser Gebäude
  • In Deutschland ist die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ oder „Immobiliengutachter“ gesetzlich nicht geschützt. Theoretisch darf somit jede Person ein Immobiliengutachten erstellen.
    Ob das Gutachten jedoch von Banken, Finanzämtern oder Gerichten anerkannt wird, hängt allein von der formalen Qualifikation und Zertifizierung des Gutachters ab.
  • Das richtet sich nach dem Wert der Immobilie, bzw. nach dem Aufwand für die Bearbeitung
  • Privater Immobilienkauf/-verkauf: Hier reicht oft ein freier oder zertifizierter Gutachter (häufig genügt bereits ein günstigeres Kurzgutachten zur Orientierung).
  • Baufinanzierung & Kreditvergabe: Banken verlangen meist ein Gutachten von zertifizierten Sachverständigen (z. B. HypZert-Standard) oder ö.b.v. Gutachtern.
  • Erbschaft, Scheidung & Finanzamt: Das Finanzamt verlangt für die Feststellung des Verkehrswerts (z. B. zur Senkung der Erbschaftssteuer) Vollgutachten von ö.b.v. Sachverständigen oder Gutachtern nach ISO 17024.
  • Gerichtsverfahren (Zwangsversteigerung, Vormundschaft): Gerichte beauftragen nahezu ausschließlich ö.b.v. Sachverständige oder den amtlichen Gutachterausschuss.

1. Wertgutachten (Wertermittlung)

    • Verkehrswertgutachten (Vollgutachten
    • Kurzgutachten (Kompaktgutachten)
    • Beleihungswertgutachte
    • Mietwertgutachten

2. Substanz-, Schadens- & Sondergutachten

    • Bauschadens- & Mängelgutachten
    • Energetisches Gutachten / Energieausweis
    • Restnutzungsdauergutachten

Ein Gutachter analysiert harte Fakten und Standortfaktoren:

  • Lage & Mikrostandort:
    Region, Infrastruktur, Anbindung, Nachbarschaft, Lärmbelastung.
  • Objekteigenschaften:
    Grundstücksgröße, Wohnfläche, Baujahr, Grundriss und Schnitt.
  • Bausubstanz & Zustand:
    Energetischer Standard, Sanierungsbedarf, Baumängel oder Schäden.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen:
    Grundbuch-Eintragungen (z. B. Wegerechte, Nießbrauch), Baulasten, Denkmalschutz, Mietverträge.
  • Ein Wertgutachten ist immer dann sinnvoll, wenn es um hohe finanzielle Summen, rechtliche Verbindlichkeiten oder steuerliche Aspekte geht. Bei einem reinen Verkauf unter Privatpersonen reicht dagegen oft eine kostengünstigere Marktwertschätzung.
  • Weder Makler noch Gutachter sind grundsätzlich „besser“ – sie erfüllen völlig unterschiedliche Zwecke. Was für dich die richtige Wahl ist, hängt einzig von deinem Anlass ab.
  • Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe meist synonym verwendet – rechtlich gibt es jedoch einen klaren Unterschied:
  • Sachverständiger ist die Bezeichnung für die Person (aufgrund ihrer besonderen Fachkunde).
  • Gutachter bezeichnet ebenfalls die Person, leitet sich aber von ihrer Tätigkeit ab (dem Erstellen eines Gutachtens).
  • Kurz gesagt: Der Sachverständige ist die Person, der Gutachter seine Rolle.
  • Qualifikation/ Typ:
    • Freier Gutachter / Sachverständiger
    • Zertifizierter Sachverständiger (ISO 17024)
    • Öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger (ö.b.v.)
  • Fazit
    • Es gibt kein „besser“ zwischen den beiden Begriffen, da sie im Grunde dieselbe Funktion beschreiben. Achte bei der Auswahlsuche stattdessen auf Zusätze wie „öffentlich bestellt und vereidigt“ oder „zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024“, wenn du das Dokument für Ämter, Banken oder Gerichte benötigst.
  • Nein, Verkehrswert und Kaufpreis sind nicht dasselbe.
    • Verkehrswert (Marktwert): Ein rechnerisch ermittelter, objektiver Stichtagswert. Er gibt an, welcher Preis unter normalen Marktbedingungen und ohne Zeitdruck theoretisch erzielt werden kann (§ 194 BauGB).
    • Kaufpreis: Der tatsächlich gezahlte Betrag, auf den sich Käufer und Verkäufer im Notarvertrag einigen. Er entsteht durch Angebot und Nachfrage sowie individuelle Verhandlungen.
  • Der Hauptunterschied liegt im Rechtsschutz und im Detailgrad: „Wertgutachten“ ist ein allgemeiner Oberbegriff für jede Art von Immobilienbewertung, während ein „Verkehrswertgutachten“ ein gesetzlich streng geregeltes Vollgutachten nach § 194 BauGB ist.
  • Kern-Erkenntnis: Jedes Verkehrswertgutachten ist ein Wertgutachten – aber keineswegs jedes Wertgutachten ist ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Ralf Desenritter

Telefon  05507 – 999 165
Mobil     0171 – 2696098
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Immobilienbewertung in Wesertal

Eine Immobilienbewertung ist ein Verfahren, um den genauen Marktwert oder Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln.

Die drei wichtigste Einflussfaktoren sind: 

  1. Lage: Der Ort, die Nachbarschaft, die Infrastruktur und ggf. das Stockwerk.
  2. Zustand: Das Baujahr, die Bausubstanz sowie Modernisierungen (z. B. Heizung, Dach, Fenster).
  3. Marktsituation: Angebot und Nachfrage auf dem regionalen Immobilienmarkt.

So bewerten wir fachlich und professionell Ihre Immobilie in Wesertal

Zunächst werden alle relevanten Informationen zur Immobilie gesammelt:

  • Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne
  • Wohn-/Nutzfläche, Grundstücksgröße
  • Baujahr, Bauweise, Ausstattung
  • Zustand (Modernisierungen, Sanierungsbedarf)
  • Lage (Mikrolage: Straße/Viertel; Makrolage: Stadt/Region)
  • Bei vermieteten Objekten: Mietverträge, Mieteinnahmen
  • Ein Gutachter oder Sachverständiger begutachtet die Immobilie vor Ort, prüft den baulichen Zustand, mögliche Mängel und die tatsächliche Ausstattung im Vergleich zu den Unterlagen.

Je nach Immobilientyp kommt eines der folgenden Verfahren zum Einsatz (oder eine Kombination):

  • Vergleichswertverfahren
    Der Wert wird anhand kürzlich verkaufter, vergleichbarer Immobilien in der Umgebung ermittelt. Häufig genutzt bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern.
  • Ertragswertverfahren
    Basiert auf den erzielbaren Mieteinnahmen. Wird vor allem bei vermieteten Objekten, Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien angewendet.
  • Sachwertverfahren
    Berechnet die Kosten für Grundstück plus Neubauwert des Gebäudes, abzüglich Alterswertminderung. Kommt zum Einsatz, wenn keine ausreichenden Vergleichswerte vorliegen (z. B. bei selbstgenutzten Ein-/Zweifamilienhäusern in ländlichen Gebieten).

Die gesammelten Daten fließen in eine Berechnung ein. Das Ergebnis wird in einem Gutachten dokumentiert – entweder als:

  • Kurzgutachten (formlos, z. B. für Bankfinanzierungen)
  • Verkehrswertgutachten (ausführlich, gerichtsfest, z. B. bei Erbschaften, Scheidungen oder Rechtsstreitigkeiten)

Häufige Fragen rum um die Bewertung Ihrer Immobilie in Wesertal

Hier ist ein Überblick über den typischen Ablauf:

1. Datenerhebung

  • Zunächst werden alle relevanten Informationen zur Immobilie gesammelt:
    • Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne
    • Wohn-/Nutzfläche, Grundstücksgröße
    • Baujahr, Bauweise, Ausstattung
    • Zustand (Modernisierungen, Sanierungsbedarf)
    • Lage (Mikrolage: Straße/Viertel; Makrolage: Stadt/Region)
    • Bei vermieteten Objekten: Mietverträge, Mieteinnahmen

2. Ortsbesichtigung

  • Ein Gutachter oder Sachverständiger begutachtet die Immobilie vor Ort, prüft den baulichen Zustand, mögliche Mängel und die tatsächliche Ausstattung im Vergleich zu den Unterlagen.

3. Wahl des Bewertungsverfahrens

  • Je nach Immobilientyp kommt eines der folgenden Verfahren zum Einsatz (oder eine Kombination):
    • Vergleichswertverfahren
      Der Wert wird anhand kürzlich verkaufter, vergleichbarer Immobilien in der Umgebung ermittelt. Häufig genutzt bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern.
    • Ertragswertverfahren
      Basiert auf den erzielbaren Mieteinnahmen. Wird vor allem bei vermieteten Objekten, Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien angewendet.
    • Sachwertverfahren
      Ermittelt werden die Kosten für Grundstück plus Neubauwert des Gebäudes, abzüglich Alterswertminderung. Kommt zum Einsatz, wenn keine ausreichenden Vergleichswerte vorliegen (z. B. bei selbstgenutzten Ein-/Zweifamilienhäusern in ländlichen Gebieten).

4. Auswertung und Berichterstellung

  • Die gesammelten Daten fließen in eine Berechnung ein. Das Ergebnis wird in einem Gutachten dokumentiert – entweder als:
    • Kurzgutachten (formlos, z. B. für Bankfinanzierungen)
    • Verkehrswertgutachten (ausführlich, gerichtsfest, z. B. bei Erbschaften,  Scheidungen oder Rechtsstreitigkeiten)
  • Unter einer Immobilienbewertung (auch Wertermittlung genannt) versteht man ein strukturiertes Verfahren zur Bestimmung des aktuellen Marktwerts bzw. Verkehrswerts einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag.
  • In Deutschland ist der Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich definiert als der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Beschaffenheit und der Lage des Objekts ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Die häufigsten Anlässe, warum eine Immobilienbewertung notwendig ist:

  • Kauf oder Verkauf
    Objektiver Marktpreis: Vermeidet, dass Verkäufer Geld verschenken oder Käufer die Immobilie überbezahlen. Dient zudem als Verhandlungsgrundlage.
  • Baufinanzierung & Beleihung
    Voraussetzung der Bank: Kreditinstitute verlangen die Ermittlung des Beleihungswerts, um die Höhe des Baudarlehens und die Zinskonditionen festzulegen.
  • Erbschaft & Schenkung
    Berechnung der Erbschaftssteuer: Das Finanzamt setzt ohne Bewertung eigene Pauschalwerte an. Ein Gutachten kann nachweisen, dass der tatsächliche Wert niedriger ist, um Steuern zu sparen.
  • Scheidung & Zugewinnausgleich
    Faire Vermögensaufteilung: Bei einer Ehetrennung muss ermittelt werden, wie viel die Immobilie wert ist, damit ein Partner den anderen korrekt auszahlen kann.
  • Versicherungsabschluss
    Vermeidung von Unterversicherung: Ermittelt den Wiederherstellungswert für Wohngebäudeversicherungen im Falle von Brand- oder Sturmschäden.
  • Zwangsversteigerung & Vormundschaft
    Rechtliche Pflicht: Gerichte benötigen den Verkehrswert (§ 194 BauGB), um rechtssichere Mindestgebote oder Zustimmungen bei Betreuung zu beschließen.
  • Der Preis berechnet sich in erster Linie nach dem Wert der Immobilie, bzw. dem Aufwand für die zu erbringende Leistung.
  • Überschlägliche Ermittlungen im Internet sind möglich. Diese Auswertungen stellen lediglich einen groben Richtpreis dar, da sie objektspezifische Gegebenheiten häufig nicht berücksichtigen (können). Daher ist diese Art der Wertermittlung oft mit großen Ungenauigkeiten verbunden.
  • Anerkannt wird:
    • Ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für
      Grundstücksbewertung
    • Ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses der Gemeinde/Stadt
  • Ob sich eine Immobilienbewertung lohnt, hängt ganz davon ab, was Sie mit der Immobilie vorhaben. In vielen Situationen schützt sie vor teuren Fehlentscheidungen – in anderen reicht eine kostenlose Einschätzung vollkommen aus.
    Eine Immobilienbewertung lohnt sich immer dann, wenn eine belastbare und professionelle Bewertung erforderlich wird.
  • Selbstständig durch eine Onlinebewertung, die aber häufig große Ungenauigkeiten aufweist. Der professionelle Weg ist die Beauftragung eines Immobilienbewerters/ Immobiliengutachters

1. Die gesetzlichen Verfahren nach dem Bewertungsgesetz (BewG)

  • Für steuerliche Zwecke (Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, teilweise Grundsteuer) wendet das Finanzamt selbst standardisierte Verfahren an:
  • Vergleichswertverfahren – bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern, wenn Vergleichswerte der Gutachterausschüsse vorliegen
  • Ertragswertverfahren – bei vermieteten Objekten
  • Sachwertverfahren – wenn keine Vergleichswerte existieren, z. B. bei individuellen Häusern
  • Das Problem dabei: Diese pauschalierten Verfahren führen oft zu einem höheren Wert, als die Immobilie tatsächlich wert ist, da sie typisierend und nicht objektspezifisch rechnen.

2. Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG)

  • Hier kommt der entscheidende Punkt: Der Steuerpflichtige hat das Recht, einen niedrigeren tatsächlichen Verkehrswert nachzuweisen, wenn dieser unter dem vom Finanzamt errechneten Wert liegt. Dafür wird ein Gutachten benötigt.

Ihr Ansprechpartner

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Energieberatung und Energieberater für Wohngebäude und Baudenkmale in Wesertal

Als zugelassener Energieberater und Energie-Effizienz-Experte unterstütze ich Sie kompetent bei der energetischen Modernisierung Ihres Wohngebebäudes.
Darüber hinaus bin ich Energieberater für Baudenkmale und erhaltenswerte Bausubstanz.
Als Restaurator im Handwerk bringe ich die erforderliche praktische Expertise für eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahme mit!

Häufige Fragen rum um die Energieberatung für Ihre Immobilie in Wesertal

Die Kosten variieren und sind abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten und der genau benötigten Beratungsleistung. Beratungsleistungen der Energieberater werden von der BAFA gefördert.

Bei einer Energieberatung analysiert ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte den energetischen Zustand einer Immobilie, zeigt Einsparpotenziale auf und plant konkrete Sanierungsmaßnahmen samt Fördermitteln.

  • Ablauf:
    • Bestandsaufnahme vor Ort
    • Analyse & Berechnung
    • Erstellung des Sanierungsfahrplans (iSFP)
    • Abschlussgespräch & Förderberatung

Bei allen Fragen zum energetischen Zustand des Gebäudes und möglichen Sanierungsarbeiten ist es ratsam, einen Energieberater zu beauftragen. Um Förderanträge bei der BAFA und der KFW für Sanierungsmaßnahmen stellen zu können, müssen Sie einen Energieberater hinzuziehen.

Nein. Aber es ist von Vorteil bei der Hausbesichtigung einen ausgewiesenen Fachmann an der Seite zu haben, der die Bausubstanz und den energetischen Zustand der Immobilie beurteilen kann, dazu noch Ratschläge und Auskünfte zu aktuellen Fördermöglichkeiten erteilt.

Ein mündliches Erstgespräch kostet rund 250,- €.

Immer dann, wenn sie eine qualifizierte und unabhängige Beratung bei geplanten Sanierungsmaßnahmen am energetischen Zustand der Immobilie benötigen. Bei allen Fragen zum energetischen Zustand des Gebäudes und Sanierungsmöglichkeiten. Bei Förderanträgen bei der BAFA und der KFW.

Bei Verkauf besteht die gesetzliche Verpflichtung. Zusätzlich auch bei Vermietung, Neubau und nach umfangreichen Sanierungen am Gebäude. Ausnahmen bilden unter Denkmalschutz stehende Gebäude und Gebäude mit <= 50 m² Nutzfläche. Gem. GEG 2024.

  • Arten sind: Bedarfsausweis + Verbrauchsausweis. 
    • Der Bedarfsausweis dokumentiert die tatsächliche energetische Qualität der Immobilie und deren Beschaffenheit. Kurzum: Den Energiebedarf des Gebäudes.
    • Der Verbrauchsausweis dokumentiert lediglich den aktuellen Energieverbrauch des jeweiligen Nutzers. Er ist stark abhängig vom jeweiligen Nutzerverhalten und der Anzahl der Bewohner der Immobilie.

Auch Fachwerkhäuser lassen sich sehr gut mit geeigneten Maßnahmen dämmen, die sich genau auf die Substanz des Gebäudes abstimmen lassen. Allerdings erfordert die Konstruktion aus Holz und Ausfachungen ein völlig anderes Vorgehen als bei modernen Massivbauten. Bei Fehlern drohen Feuchteschäden und Schimmel am Tragwerk.

Energieberater mit der Zusatzqualifikation „Energieberater für Baudenkmäler und erhaltenswerte Bausubstanz“ sind die idealen Ansprechpartner für diese Arten von Gebäuden.

Zusätzlich zur Ausbildung zum Gebäudeenergieberatung gibt es die Weiterbildung zum Energieberater für Baudenkmale und erhaltenswerte Bausubstanz.
Diese speziellen Energieberater verfügen über ausreichend Fachwissen und große praktische Erfahrungen im Bereich Altbausanierung und Denkmalpflege.

Für Gebäude dieser Kategorie gibt es bei der BAFA und der KfW gezielte Förderungen, die auf die spezielle Bausubstanz dieser Gebäude abgestimmt sind. 

Ja. Am sinnvollsten ist eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN 12381-1. So kann die neue Heizung perfekt dimensioniert werden und für jeden einzelnen Raum kann die Größe der Heizkörper festgelegt werden. Für staatliche Förderungen ist es vorgeschrieben und technisch wichtig.

Ja, ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist für fast alle Eigentümer sehr sinnvoll. Er bringt sowohl finanzielle als auch fachliche Vorteile bei einer geplanten Sanierung.
Beim ISFP bilanziert der Energieeffizienz-Experte das Gebäude in energetischer Hinsicht.
Dem Kunden werden Sanierungsmaßnahmen nach dem Bestmöglich-Prinzip aufgezeigt, die auf die individuelle Situation des Gebäudes und deren Nutzer abgestimmt sind.

Ein Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vereint finanzielle, technische und organisatorische Vorteile bei der energetischen Sanierung eines Wohngebäudes.

Dem Eigentümer wird ausführlich Auskunft zur Beschaffenheit seines Gebäudes gegeben und im 2. Schritt die möglichen Verbesserung-Mahnen vorgestellt, um Energie zu sparen. Bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle hat der Eigentümer bei vorliegen eines ISFP deutlich verbesserte Förderkonditionen.
Der ISFP ist 15 Jahre gültig Es besteht aber keine Verpflichtung, die Maßnahmen tatsächlich umzusetzen.
Die Förderquote erhöht sich von 15% auf 20% für förderfähige Ausgaben, die über 30.000,- € p.a. liegen.
Die max. bezuschussungsfähigen Kosten bei der 1. Wohneinheit erhöhen sich von 30.000,- € p.a. auf 60.000,- €.
Für die 2.-6. Wohneinheit erhöhen sich die max. bezuschussungsfähigen Kosten von 15.000,- € auf 30.000,- € p.a..
Ab der 7. Wohneinheit erhöht sich dieser Kostenrahmen auf 15.000,- € p.a..

Ein- + Zweifamilienhäuser werden mit 650,- € gefördert. Ab 3 Wohneinheiten beläuft sich der Zuschuss auf 850,- €.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Ralf Desenritter

Telefon  05507 – 999 165
Mobil     0171 – 2696098
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Ihr Ansprechpartner in Wesertal

Dipl.-Ing. (FH) Ralf Desenritter für Ihre Immobilie in Wesertal

An dieser Stelle möchte ich Ihnen einen Überblick über meine Vita und meine beruflichen Qualifikationen geben:

  • Ausbildung zum Maurer
  • Abgeschlossenes Studium an der FH Holzminden mit der Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau
  • Ausbildung zum Restaurator im Maurerhandwerk
  • Seit 1999 tätig als Bauingenieur in der Bauausführung
  • Ausbildung zum Immobilienbewerter am Institut für Sachverständigenwesen in Köln
  • Ausbildung zum Energieberater für Wohngebäude mit BAFA- + KfW-Zulassung
  • Fortbildung zum Energieberater für Baudenkmale und erhaltenswerte Bausubstanz mit WTA-Listung

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Dipl.-Ing. Ralf Desenritter

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